Rechtsgebiete Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Ähnlich wie bei Darlehensverträgen, können viele Verbraucher von ihrem Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen auch heute noch Gebrauch machen und diese Verträge rückabwickeln. Der Widerspruch ist sogar dann noch möglich, wenn die Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge schon gekündigt oder sonst beendet sind.

Die beiden wichtigsten Voraussetzungen für die Rückabwicklung solcher Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge sind, dass diese im Zeitraum vom 29.07.1994 bis 31.12.2007 einschließlich geschlossen wurden und die Versicherungsgesellschaft über das Widerspruchsrecht entweder überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß belehrt hat.

Bei einer Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge können Kunden von ihren Versicherungsgesellschaften ähnlich wie bei Darlehensverträgen unter Umständen hohe fünfstellige Beträge zurückfordern . Diese belaufen sich nicht selten auf 10.000,00 €, 20.000,00 € oder 30.000,00 € und mehr.

Rechtsanwalt Peter Harabasz vertritt Kunden seit vielen Jahren in komplexen Vertragsangelegenheiten und hat schon eine Vielzahl von Verträgen erfolgreich rückabgewickelt.

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