An alle Versicherungsnehmer » Bis zu 15.000 € und mehr zusätzlich erhalten / sparen
Erhalten Sie drastisch mehr Gewinn aus Ihrer privaten Lebens­ver­sich­erung und privaten Renten­ver­sich­erung!

Jetzt kostenfrei Ansprüche klären, kein Termin nötig »  069 768 924 74

  • Kostenlose Berechnung der höheren Gewinne durch Anwalt, Sofort!
  • Rückabwicklungswert ca. 400 Milliarden EURO
  • Alle privaten Lebensversicherungen ab 1991
  • Alle privaten Rentenversicherungen ab 1991
  • Bestehende, gekündigte und abgelaufene Verträge

Aktuell! Mehr als 100 Millionen private Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen betroffen. Millionen Versicherte und Versicherungsnehmer haben schon profitiert und ihr Geld bereits erhalten! Profitieren auch Sie von der seit mehr als 10 Jahren erprobten Praxis von PH RECHT.


Anfrage ohne Risiko
Erhalten Sie drastisch mehr Gewinn ...

✉   Jetzt kostenlos Versicherungsvertrag von Anwalt prüfen lassen   ➥


PH RECHT und Rechtsanwalt Peter Harabasz sind u. a. bekannt aus:


Profitieren auch Sie.
Erfolge (Beispiele)

  • 28.000 € private Rentenversicherung
  • 30.000 € private Rentenversicherung
  • 50.000 € private Lebensversicherung
  • 55.000 € private Lebensversicherung
  • 110.000 € private Lebensversicherung

Ihre Vorteile bei PH RECHT
  • Kein Termin notwendig
  • Versicherungsvertrag einfach bequem online hochladen
  • Keine Massensachbearbeitung
  • Individuelle Betreuung
  • Bequem und einfach online ohne Termin starten

Gemeinsam mit PH RECHT und Rechtsanwalt Peter Harabasz Ihr Geld zurückerhalten ...
✉   Jetzt kostenlos Versicherungsvertrag von Anwalt prüfen lassen   ➥





NEUESTE MELDUNGEN

Landgericht Wiesbaden erklärt Widerspruchsbelehrung der Standard Life Assurance Limited aus dem Jahr 2004 für unwirksam.

Für den von PH RECHT vertreten Versicherungsnehmer der Standard Life Assurance Limited ging es dabei um einen hohen fünfstelligen Betrag. Haben die Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof bisher eine Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen der Standard Life Assurance Limited stets abgelehnt und alle Klagen der Versicherungsnehmer gegen Lebensversicherungen der Standard Life Assurance Limited ab dem Jahr 2004 abgewiesen, wurde nunmehr von PH RECHT in Frankfurt am Main eine Kehrtwende um 180 Grad eingeleitet. Das Landgericht Wiesbaden hält die Argumentation von Rechtsanwalt Peter Harabasz von PH RECHT für so überzeugend, dass es sich dieser angeschlossen und entgegen der bisherigen ablehnenden Rechtsprechung der Land- und Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofs einer Rückabwicklung der dortigen Lebensversicherung aus dem Jahr 2004 infolge Widerspruchs nach etwa 14 Jahren zugestimmt hat. Eine der von der Standard Life Assurance Limited im Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2004 verwendeten Widerspruchsbelehrungen lautete:

„Sie können diesem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen widersprechen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer Widerspruchserklärung in Textform (schriftlich oder in anderer lesbarer Form). Selbstverständlich werden wir Ihnen in diesem Falle bereits gezahlte Beiträge zurückerstatten.“

Daneben wurden in dem Verfahren beim Landgericht Wiesbaden auch die anderen von der Standard Life Assurance Limited im Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2004 verwendeten Widerspruchsbelehrungen von PH RECHT angegriffen, was schlussendlich dazu geführt hat, dass das Landgericht Wiesbaden den Widerspruch gegen den Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2004 auch noch nach etwa 14 Jahren für gültig hält und eine vollständige Rückabwicklung der Lebensversicherung aus dem Jahr 2004 angeordnet hat.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Peter Harabasz von PH RECHT dürfte die Standard Life Assurance Limited nun mit einer Flut an Klagen ihrer Versicherungsnehmer zu rechnen haben. Für die Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie von der Standard Life Assurance Limited weit mehr ausgezahlt bekommen, als die Standard Life Assurance Limited auszuzahlen bereit ist.“



Lebensversicherung und Rentenversicherung widersprechen, widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten

Dadurch bis zu 50 % und mehr als nur den Rückkaufswert erhalten, was in Summe viele 10.000 Euro mehr ausmachen kann.

Bereits seit vielen Jahren korrigieren viele Lebens- und Rentenversicherer die zu Beginn der Versicherung in Aussicht gestellten Auszahlungsbeträge Jahr für Jahr immer und immer weiter nach unten. In vielen Fällen decken die tatsächlichen Auszahlungsbeträge noch nicht einmal ansatzweise das ab, was der Versicherungsnehmer über Jahre oder sogar Jahrzehnte in die Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt hat.

Noch viel schlimmer sind allerdings die von den Lebens- und Rentenversicherern anfangs versprochenen Gewinne betroffen, wodurch sich das eingezahlte Kapital verdoppeln, verdreifachen oder gar vervierfachen sollte. Oft belaufen sich die versprochenen Gewinne heute auf noch nicht einmal einen Euro. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer nicht einmal das ausgezahlt bekommt, was er in die Lebens- oder Rentenversicherung eingezahlt hat.

Was die meisten Versicherungsnehmer nicht wissen:

Einen Ausweg aus dieser scheinbar ausweglosen Situation bietet der

- Widerspruch,
- Widerruf oder
- Rücktritt.
✉   Sofort unverbindlich und kostenlos abklären   ➥


Im Vergleich zu einer klassischen Kündigung bietet der Widerspruch, Widerruf oder Rücktritt dem Versicherungsnehmer folgende Vorteile:

  1. Eingezahlte Beiträge nahezu vollständig zurückerhalten

  2. Versicherung darf von den eingezahlten Beiträgen nur einen verschwindend geringen Teil einbehalten (sog. Risikokosten)

  3. Versicherung muss gesamten erwirtschafteten Gewinn auszahlen und nicht nur einen Teil davon (gesamter erwirtschafteter Gewinn beläuft sich häufig auf mehrere 10.000 €).

    Der IV. und für Versicherungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat inzwischen in zahlreichen Urteilen und Beschlüssen entschieden, dass Versicherungsnehmer ihre Lebens- oder Rentenversicherung auch noch nach vielen Jahren und Jahrzehnten infolge Widerspruchs, Widerrufs oder Rücktritts rückabwickeln können. Damit hat der Bundesgerichtshof für die betroffenen Versicherungsnehmer den Weg geebnet, um aus ihrer verlustreichen Lebens- oder Rentenversicherung auch noch nach sehr langer Zeit problemlos auszusteigen und diese durch Widerspruch, Widerruf oder Rücktritt vorzeitig zu beenden. Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur für noch laufende Lebens- und Rentenversicherungen, sondern auch für gekündigte bzw. beendete Versicherungen. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, diverser Oberlandesgerichte und Landgerichte, in denen zu Gunsten von betroffenen Versicherungsnehmern entschieden wurde. Darin haben die Gerichte klar und eindeutig festgelegt, welche formalen Fehler und welche inhaltlichen Fehler in den Belehrungen der Lebens- und Rentenversicherer den Versicherungsnehmer berechtigen, seine Lebens- oder Rentenversicherung durch Widerspruch, Widerruf oder Rücktritt rückabzuwickeln.

    Die Kanzlei PH RECHT ist fast ausschließlich auf Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Peter Harabasz verfügt seit mehr als zehn Jahren über Erfahrung und entsprechende Expertise auf dem Gebiet des Versicherungsrechts sowie Bank- und Kapitalmarktrechts.

    Aktuell praktizieren der Bundesgerichtshof sowie zahlreiche Oberlandesgerichte und Landgerichte eine für betroffene Versicherungsnehmer günstige und freundliche Rechtsprechung bezüglich der Möglichkeit, den Widerspruch, Widerruf oder Rücktritt einer Lebens- oder Rentenversicherung auch noch nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten erfolgreich durchzusetzen. Falls der Versicherer den Versicherungsnehmer über das Widerspruchs-, Widerrufs- oder Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt hat, können auch heute noch Lebens- und Rentenversicherungen rückabgewickelt werden, welche nicht nur zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 geschlossen wurden, sondern auch Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 31.12.2007 zu Stande gekommen sind.

Ihre Vorteile bei PH Recht

  • Fundierte kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Mehrere hundert Widerspruchs-, Widerrufs- und Rücktrittsfälle bearbeitet sowie Erstattungssummen von bis zu 50 % und mehr über dem Rückkaufswert erstritten
  • Mehr als 10 Jahre Praxis und Erfahrung
  • Auszahlung des Erstattungsbetrags erfolgt ohne Umwege über das Kanzleikonto direkt auf Ihr Privatkonto

Was Sie tun müssen?

Einfach Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag per E-Mail einreichen: mail@ph-recht.de

✉   Sofort unverbindlich und kostenlos abklären   ➥



Top