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Welche Möglichkeiten hat man als Opfer eines Betrugs bei Krypto Börsen?

Mögliche Ansprüche in Betrugsfällen bei Krypto Börsen

Der besonders in den letzten Jahren immer stärker wachsende Markt um Kryptowährungen (virtual currencies oder VC), Mining (computergestützte Schöpfung neuer Werteinheiten durch ein vorgegebenes mathematisches Verfahren), Blockchain (zentrale Datei zum virtuellen „Ort“ aller Kryptowährungen und zu allen Transaktionen mit Kryptowährungen) und Krypto Börsen (Plattformen für gewerblichen Handel mit Kryptowährungen) ist derzeit (Stand: 2021/2022) sehr schwach bis überhaupt nicht reguliert.

Zwar hat der Gesetzgeber mit einer Regulierung im Kreditwesengesetz (KWG) und im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) begonnen. Allerdings dient das KWG der Marktregulierung sowie Marktordnung des Kreditwesens und das ZAG der Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten.

Die Regelung zivilrechtlicher Aspekte dieses relativ neuen Markts um Kryptowährungen, Mining, Blockchain und Krypto Börsen, d. h. die Regelung der Rechte und Pflichten der einzelnen Marktteilnehmer untereinander, ist dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorbehalten.

Was die meisten Krypto Betrugsopfer nicht wissen:

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WIE VERHÄLT ES SICH ALSO?

Welche zivilrechtlichen Ansprüche hat beispielsweise jemand, der bei einer der vielen Krypto Börsen ein "Konto" hat, über dieses "Konto" Kryptowährungen an- und verkauft und es eines Tages zu einem von ihm nicht autorisierten Zahlungsvorgang bzw. zu einer von ihm nicht autorisierten Versendung von Werteinheiten einer Kryptowährung auf diesem "Konto" kommt?

Kommt es auf dem „Konto“ bei einer Krypto Börse zu einem solchen nicht autorisierten Zahlungsvorgang bzw. zu einer solchen nicht autorisierten Versendung von Werteinheiten einer Kryptowährung, haben die Täter das „Konto“ nicht selten vollständig leergeräumt und einen Schaden von vielen 10.000 Euro oder mehr hinterlassen. Hierbei soll die Aufklärungsquote laut entsprechenden Berichten bei etwa 10 % liegen. In 90 % der Fälle werden die Täter niemals ermittelt. Mit anderen Worten bestehen nur sehr geringe Chancen, das Geld von den Tätern wieder zu erlangen.

Also stellt sich die Frage nach zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber der Krypto Börse selbst.

Eine vergleichbare Sachverhaltskonstellation hat der Gesetzgeber in § 675u BGB geregelt. § 675u BGB betrifft die Haftung des „Zahlungsdienstleisters“ gegenüber seinem Kunden für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers (des Kunden) gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen (§ 675u Satz 1 BGB). Der Zahlungsdienstleister ist verpflichtet, dem Zahler (dem Kunden) den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte (§ 675u Satz 2 BGB). Eine Legaldefinition des Begriffs des Zahlungsdienstleisters enthält § 1 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 ZAG. Jedenfalls handelt es sich bei Banken um Zahlungsdienstleister im Sinne der §§ 675u BGB, 1 Abs. 1 Nr. 1 - Nr. 5 ZAG (vgl. Beschluss des OLG Celle - 3 U 122/20 - vom 17.11.2020).

Fraglich ist, ob § 675u BGB im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs bzw. einer nicht autorisierten Versendung von Werteinheiten einer Kryptowährung auf dem „Konto“ bei einer Krypto Börse zumindest analog anwendbar ist.

Im Falle einer analogen Anwendung von § 675u BGB könnte der Kontoinhaber von der Krypto Börse nämlich verlangen, den nicht autorisierten Zahlungsvorgang bzw. die nicht autorisierte Versendung von Werteinheiten einer Kryptowährung unverzüglich rückgängig zu machen und zwar entweder durch Erstattung, Wertstellung oder Erteilung einer entsprechenden Kontogutschrift.

Kommt dies nicht in Betracht, so bleiben dem Kontoinhaber gegenüber der Krypto Börse vertragliche Ansprüche und sonstige Schadensersatzansprüche.

Auch muss in solchen Fällen geprüft werden, ob ein (wirtschafts-)strafrechtlich relevantes Verhalten der Krypto Börse vorliegt und entsprechende Strafanträge gestellt sowie Strafanzeigen erstattet werden müssen.

Schließlich besteht die Möglichkeit, eine Anzeige bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzubringen.

Die Kanzlei PH RECHT ist fast ausschließlich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert. Der relativ neue Markt um Kryptowährungen, Mining, Blockchain und Krypto Börsen gehört zivilrechtlich zum Bereich des Kapitalmarktrechts und tangiert daneben u. a. strafrechtliche Fragestellungen. Rechtsanwalt Peter Harabasz verfügt seit mehr als 10 Jahren über Erfahrung und entsprechende Expertise auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie Versicherungsrechts. Er vertritt seit über 10 Jahren eine Vielzahl von Personen gegenüber anderen Akteuren am Kapitalmarkt wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie anderen juristischen Personen und hat zahlreiche Gerichtsentscheidungen für seine Mandanten erstritten oder günstige Vergleiche ausgehandelt.

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