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Immobiliendarlehen und normales Verbraucherdarlehen widerrufen

Dadurch monatliche Darlehensraten deutlich herabsenken, evtl. Zinsen von der Bank zurückerhalten und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

In Summe kann dies viele 10.000 € und sogar weit über 100.000 € ausmachen.

Wer eine Immobilie wie eine Eigentumswohnung oder ein Haus gekauft hat, musste diese in der Regel über eine Bank finanzieren. Hierbei wurden in den Darlehensverträgen aus heutiger Sicht in vielen Fällen vergleichsweise hohe Zinsen vereinbart, die die Darlehensnehmer trotz später fallender und inzwischen deutlich niedrigerer Zinsen immer noch zahlen müssen.

Dies führt dazu, dass viele Darlehensnehmer Monat für Monat und Jahr für Jahr viel zu hohe Darlehensraten an ihre Bank abführen. Das Ausmaß der finanziellen Belastung ist für die betroffenen Darlehensnehmer häufig nicht nur enorm, sondern auch völlig unnötig und lässt sich deutlich reduzieren. Über die gesamte Vertragslaufzeit von in der Regel mindestens zehn Jahren können sich die zu viel gezahlten Darlehensraten häufig auf viele 10.000 € und sogar weit über 100.000 € summieren. Entsprechend verhält es sich auch bei den ganz normalen Verbraucherdarlehen ohne Immobilienbezug. Hinzu kommt, dass die Banken bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Darlehen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die Zahlung einer so genannten Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann sich vor allem bei Immobiliendarlehen schnell auf bis zu 100.000 € oder mehr belaufen.

Was die meisten Darlehensnehmer nicht wissen:

Einen Ausweg aus dieser scheinbar ausweglosen Situation bietet der

- Widerruf.
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Im Vergleich zu einer (vorzeitigen) Kündigung bietet der Widerruf dem Darlehensnehmer folgende Vorteile:

  1. Ausstieg aus überteuertem Darlehen ohne die enormen finanziellen Nachteile einer Kündigung
  2. Möglichkeit zum Abschluss eines deutlich günstigeren Darlehens mit Niedrigzins
  3. Deutliche Herabsenkung der monatlichen Darlehensraten
  4. Dadurch alleine in 1 Jahr Ersparnis von bis zu vielen 1000 € (über die gesamte Vertragslaufzeit Ersparnis von bis zu vielen 10.000 € und sogar weit über 100.000 €)
  5. Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank nicht notwendig (Vorfälligkeitsentschädigung kann sich vor allem bei Immobiliendarlehen auf bis zu 100.000 € oder mehr belaufen)

    Dank aktueller Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs können noch nach vielen Jahren, d. h. sogar nach 10 Jahren und mehr, viele Millionen Immobiliendarlehen und normale Verbraucherdarlehen widerrufen werden. Die finanziellen Vorteile für die betroffenen Darlehensnehmer sind enorm und liegen bei vielen tausenden Euro. In bestimmten Fällen erreichen sie sogar bis zu 100.000 € und weit mehr. Laut entsprechenden Meldungen und Berichten soll sich das Abwicklungsvolumen von Immobiliendarlehen und normalen Verbraucherdarlehen infolge Widerrufs auf mehrere Milliarden Euro belaufen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf ist, dass der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 geschlossen hat. Darlehensverträge, die nach dem 10.06.2010 geschlossen wurden, können grundsätzlich auch heute noch erfolgreich widerrufen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Darlehensverträge, die vor dem 10.06.2010 geschlossen wurden, wirksam widerrufen werden. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Urteilen und Beschlüssen des Bundesgerichtshofs, in denen der Bundesgerichtshof klar und mit aller Deutlichkeit entschieden hat, dass der Widerruf eines Immobiliendarlehens oder normalen Verbraucherdarlehens in den dortigen Fällen auch heute noch unproblematisch möglich ist.

    Die Kanzlei PH RECHT ist fast ausschließlich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Versicherungsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Peter Harabasz verfügt seit mehr als 10 Jahren über Erfahrung und entsprechende Expertise auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie Versicherungsrechts. Er vertritt seit über 10 Jahren eine Vielzahl von Darlehensnehmern gegenüber ihren Banken und hat zahlreiche Gerichtsentscheidungen für seine Mandanten erstritten oder günstige Vergleiche mit Banken ausgehandelt.

Ihre Vorteile bei PH Recht

  • Fundierte kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
  • Bereits mehrere 100 Immobiliendarlehen und normale Verbraucherdarlehen widerrufen und hierbei entweder durch obsiegendes Urteil oder durch günstigen Vergleich Erfolge erzielt
  • Mehr als 10 Jahre Praxis und Erfahrung
  • Von Bank gezahlte Erstattungssumme erfolgt ohne Umwege über das Kanzleikonto direkt auf Ihr Privatkonto

Was Sie tun müssen?

Einfach Immobiliendarlehensvertrag oder einfachen Verbraucherdarlehensvertrag per per E-Mail einreichen: mail@ph-recht.de

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Bankrecht

Unternehmerdarlehen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen aus dem Jahr 2017 entschieden, dass Unternehmer Bearbeitungsentgelte bzw. Bearbeitungsgebühren für Vertragsschluss von ihren Banken zurückfordern können. Dies ist für Unternehmer deswegen interessant, weil sich die Bearbeitungsentgelte bzw. Bearbeitungsgebühren in der Regel auf 1 % der Nettodarlehenssumme belaufen, was bei einem 10 Mio. EUR Darlehen 100.000 EUR an Bearbeitungsentgelten bzw. Bearbeitungsgebühren ausmacht.

Wichtig ist dabei, dass es sich bei dem vereinbarten Bearbeitungsentgelt bzw. der Bearbeitungsgebühr um so genannte formularmäßige Klauseln handelt. Solche formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelte bzw. Bearbeitungsgebühren stellen eine entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung des Unternehmers dar, so der BGH.

Sofern die Voraussetzungen für einen Rückforderungsanspruch vorliegen, können Unternehmer die Bearbeitungsentgelte bzw. Bearbeitungsgebühren - für die die Banken laut Medienberichten inzwischen Milliardenrückstellungen gebildet haben - auch heute noch zurückfordern. Wichtig ist nur, dass die Ansprüche nicht verjährt sind. Und auch eine neue „Hausbank“ findet sich bei Krediten dieser Größenordnung.

Überblick der Tätigkeitsgebiete

Zu den Tätigkeitsfeldern der Kanzlei PH RECHT im Bereich des Bankrechts gehören z. B.:

  • Widerruf von Immobiliendarlehen und normalen Darlehen
  • Finanzierung von Immobilien
  • Finanzierung durch normale Darlehen und Kredite
  • Kündigung von Darlehensverträgen und Kreditverträgen
  • Vertragsprüfung
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