Rechtsgebiete Franchiserecht

Franchiserecht

Vielen Besitzern von Tabakkiosken, Bäckereien, Gastronomiebetrieben, Immobilienbüros und Unternehmern aus anderen Branchen, die sich einem der bekannten und in den Innenstädten häufig anzutreffenden Franchisesysteme angeschlossen haben, ist unbekannt, dass sie u. U. an ihre Franchisegesellschaft jährlich bis zu mehrere tausend Euro zu viel bezahlen.

Die zu viel gezahlten Beträge können sich sogar auf 5.000 Euro, 10.000 Euro, 20.000 Euro oder noch mehr belaufen.

PH RECHT vertritt diese Besitzer und Unternehmer gegenüber ihren Franchisegesellschaften.

Hierbei geht es um Streitigkeiten über bestimmte Klauseln aus den Franchiseverträgen.

Franchiseverträge enthalten nicht selten unzulässige Klauseln.

Diese Klauseln führen zu Unrecht zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Geschäftsbetreiber.

Die Unwirksamkeit solcher Klauseln kann dazu führen, dass bereits am Monatsende vom Erwirtschafteten deutlich mehr beim Geschäftsbetreiber verbleibt.

Stützen kann man sich hierbei u. a. auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach dem solche Klauseln ungültig sind und angepasst werden müssen.

Rechtsanwalt Peter Harabasz ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Franchiserechts tätig und vertritt Betreiber von Franchisefilialen gegenüber namhaften Franchisegesellschaften.

Leistungsüberblick

  • Prüfung und Optimierung von Franchiseverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung von Franchisenehmern gegenüber ihrer Franchisegesellschaft
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