Rechtsanwalt Peter Harabasz PH RECHT

PH RECHT wurde Ende 2014 von Herrn Rechtsanwalt Peter Harabasz gegründet. PH RECHT berät und vertritt Mandanten ausschließlich in den Bereichen des Franchiserechts, Bankrechts und Versicherungsrechts. PH RECHT befindet sich im Frankfurter Stadtteil Nordend.

Vita Rechtsanwalt Peter Harabasz:

  • 2009: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2010 – 2014: Rechtsanwalt in zwei renommierten Kanzleien
  • Seit 2012: Berufsbegleitender Studiengang LL. M.
  • Seit 2014: Rechtsanwalt bei PH RECHT

Veröffentlichungen:

  • "Gaskunden verschenken immer noch viel Geld an ihre Gasversorger" - Kommentierung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 31.07.2013 (Az.: VIII ZR 162/09)
  • "Sparpotential aufspüren - Franchisenehmer müssen nicht alle Klauseln in Verträgen klaglos akzeptieren" (PRESSEREPORT 10/2015, S. 35)

Interviews:

Bankrecht Bürgschaft

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Auswege aus übernommener Bürgschaft Zahlungsforderung der Bank vollständig abwehren

Bankrecht Darlehen

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Immobiliendarlehen und normales Verbraucherdarlehen widerrufen

Versicherungsrecht

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Lebensversicherung und Rentenversicherung widersprechen, widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten

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