PH RECHT
Peter Harabasz
Rechtsanwalt

PH RECHT Rechtsgebiete

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Landgericht Wiesbaden erklärt Widerspruchsbelehrung der Standard Life Assurance Limited aus dem Jahr 2004 für unwirksam.

Für den von PH RECHT vertreten Versicherungsnehmer der Standard Life Assurance Limited ging es dabei um einen hohen fünfstelligen Betrag. Haben die Land- und Oberlandesgerichte sowie der Bundesgerichtshof bisher eine Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen der Standard Life Assurance Limited stets abgelehnt und alle Klagen der Versicherungsnehmer gegen Lebensversicherungen der Standard Life Assurance Limited ab dem Jahr 2004 abgewiesen, wurde nunmehr von PH RECHT in Frankfurt am Main eine Kehrtwende um 180 Grad eingeleitet. Das Landgericht Wiesbaden hält die Argumentation von Rechtsanwalt Peter Harabasz von PH RECHT für so überzeugend, dass es sich dieser angeschlossen und entgegen der bisherigen ablehnenden Rechtsprechung der Land- und Oberlandesgerichte sowie des Bundesgerichtshofs einer Rückabwicklung der dortigen Lebensversicherung aus dem Jahr 2004 infolge Widerspruchs nach etwa 14 Jahren zugestimmt hat. Eine der von der Standard Life Assurance Limited im Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2004 verwendeten Widerspruchsbelehrungen lautete:

„Sie können diesem Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen widersprechen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer Widerspruchserklärung in Textform (schriftlich oder in anderer lesbarer Form). Selbstverständlich werden wir Ihnen in diesem Falle bereits gezahlte Beiträge zurückerstatten.“

Daneben wurden in dem Verfahren beim Landgericht Wiesbaden auch die anderen von der Standard Life Assurance Limited im Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2004 verwendeten Widerspruchsbelehrungen von PH RECHT angegriffen, was schlussendlich dazu geführt hat, dass das Landgericht Wiesbaden den Widerspruch gegen den Lebensversicherungsvertrag aus dem Jahr 2004 auch noch nach etwa 14 Jahren für gültig hält und eine vollständige Rückabwicklung der Lebensversicherung aus dem Jahr 2004 angeordnet hat.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Peter Harabasz von PH RECHT dürfte die Standard Life Assurance Limited nun mit einer Flut an Klagen ihrer Versicherungsnehmer zu rechnen haben. Für die Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie von der Standard Life Assurance Limited weit mehr ausgezahlt bekommen, als die Standard Life Assurance Limited auszuzahlen bereit ist.“


Europäischer Gerichtshof (EuGH) erklärt so genannte Kaskadenverweisung in Widerrufsbelehrung zu einem Immobiliendarlehen aus dem Jahr 2012 für fehlerhaft (Urteil des EuGH - C-66/19 - vom 26.03.2020).

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfte Hunderttausenden von Bankkunden zu Gute kommen.

Das Verfahren JC gegen Kreissparkasse Saarlouis beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) - C-66/19 - betraf einen im Jahr 2012 geschlossen Immobiliendarlehensvertrag über 100.000,00 € mit einem bis zum 30.11.2021 gebunden Sollzinssatz von 3,61 % pro Jahr. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil - C-66/19 - vom 26.03.2020 entschieden, dass die dort von der Kreissparkasse Saarlouis verwendete Widerrufsbelehrung

"Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. [...]“

fehlerhaft und damit unwirksam ist.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) begründet seine zutreffende Auffassung in seinem Urteil - C-66/19 - vom 26.03.2020 im Wesentlichen damit, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen und die von der Kreissparkasse Saarlouis verwendete Widerrufsbelehrung diesen Anforderungen nicht genügt.

Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinem Urteil - C-66/19 - vom 26.03.2020 reicht es nicht aus, dass der Vertrag hinsichtlich Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Vorschriften verweist. Eine solche Kaskadenverweisung ist laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - C-66/19 - vom 26.03.2020 fehlerhaft und damit unzulässig.

Damit eröffnen sich für mutmaßlich Hunderttausende von Darlehensverträgen, die eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, auch heute noch Möglichkeiten, diese durch Widerruf vorzeitig zu beenden und die verbleibende Restschuld durch neue Darlehensverträge mit deutlich günstigeren Zinssätzen von teilweise weit unterhalb von 1,0 % p. a. nachzufinanzieren.

Das geldwerte Potential für Bankkunden ist hierbei enorm und soll sich laut Pressemitteilungen auf insgesamt etwa 1.2 Billionen Euro belaufen. Betroffen sind vor allem Darlehensverträge, die vom 11.06.2010 bis 21.03.2016 abgeschlossen wurden.

Rechtsanwalt Peter Harabasz PH Recht - Frankfurt am Main

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Franchiserecht

Vielen Besitzern von Tabakkiosken, Bäckereien, Gastronomiebetrieben, Immobilienbüros und Unternehmern aus anderen Branchen, die sich einem der bekannten und in den Innenstädten häufig anzutreffenden Franchisesysteme angeschlossen haben, ist unbekannt, dass sie u. U. an ihre Franchisegesellschaft jährlich bis zu mehrere tausend Euro zu viel bezahlen.

  • Prüfung und Optimierung von Franchiseverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung von Franchisenehmern gegenüber ihrer Franchisegesellschaft
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Bankrecht

Verbraucherkredite und Verbraucherdarlehen
Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie mit Hilfe des Widerrufs immer noch aus ihrem Darlehensvertrag aussteigen und hierbei viel Geld sparen können.

Unternehmerkredite und Unternehmerdarlehen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Urteilen aus dem Jahr 2017 entschieden, dass Unternehmer Bearbeitungsentgelte bzw. Bearbeitungsgebühren für Vertragsschluss von ihren Banken zurückfordern können.

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  • Verhandlungen mit Banken und gerichtliche Vertretung in Banksachen
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Versicherungsrecht

Ähnlich wie bei Darlehensverträgen, können viele Verbraucher von ihrem Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen auch heute noch Gebrauch machen und diese Verträge rückabwickeln. Der Widerspruch ist sogar dann noch möglich, wenn die Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge schon gekündigt oder sonst beendet sind.

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  • Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften und gerichtliche Vertretung in Versicherungssachen
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